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  • Mofa

    Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), sowie sogenannter elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.


  • AM

    (1) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

    (2) dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

    (3) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

    Mindestalter: 16 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: keine


  • A1

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

    Mindestalter: 16 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: AM


  • A2

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

    Üergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren fahrzeugmatisch als Klasse A (unbeschränkt).

    Mindestalter: 18 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: A1 und AM


  • A

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

    Mindestalter: 24 Jahre

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

    Mindestalter: 21 Jahre
    Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM


  • B / BF17

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
    Eingeschlossene Klassen: AM und L


  • BE

    Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

    ▪ 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
    Eingeschlossene Klassen: keine


Matthias Keuchel

Darf ich mich kurz vorstellen? Mein Name ist Matthias Keuchel.

Die Fahrschule Keuchel unterrichtet schon seit über 40 Jahren erfolgreich in Oftersheim.


Ich bilde aus in den Klassen

Mofa, AM, A1, A2, A, B, BE und BF17


Wichtige Infos


  • Wir begleiten unsere Fahrschüler zur theoretischen Prüfung!


  • Erste Hilfe Kurs

    Die Ausbildung in Erster Hilfe oder Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen sind verpflichtend, um eine Fahrerlaubnis zu erlangen. Denn jeder Autofahrer muss im Notfall wissen, was zu tun ist. Beim Deutschen Roten Kreuz erfahren Sie, wann und wo solche Kurse angeboten werden.


  • Sehtest

    Nur wer im Straßenverkehr den Durchblick hat, kann zur Fahrprüfung zugelassen werden. Hierfür reicht eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Untersuchung, welche übrigens nicht älter als zwei Jahre sein darf.


  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

    Zunächst muss im örtlichen Einwohnermeldeamt der "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" zusammen mit einem Lichtbild im Halbprofil, sowie der Bescheinigung über den Sehtest und die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs eingereicht werden. Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen!


    Für das Begleitende Fahren mit 17 Jahren:

    In die Prüfbescheinigung dürfen drei Personen zum begleitenden Fahren eingetragen werden. Diese Personen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, die Führerscheinklasse B oder 3 seit mindestens fünf Jahren besitzen und dürfen in der Verkehrssünderkartei in Flensburg mit nicht mehr als einem Punkt gelistet sein. Vom Führerschein der Personen ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite beizulegen.


Öffnungszeiten


Anmeldung dienstags und donnerstags ab 18:00 Uhr, Unterrichtsbeginn von 19:00 bis 20:30 Uhr.

Für ein persönliches Beratungsgespräch, oder um sich anzumelden, kommen Sie einfach zu den oben genannten Öffnungszeiten vorbei.

  • Wir begleiten unsere Fahrschüler zur theoretischen Prüfung!





Fahrschule M. Keuchel
Sofienstraße 25
68723 Oftersheim

+49 (0) 170 188 149 5
fahrschulekeuchel@web.de

Alle Fahrzeuge der Motorradklassen, sowie Motorradschutzbekleidung vorhanden. Auch für kleine Personen!

  • Yamaha MT 125

    Klasse A1 - 125 cm³, 11 kW, ABS, ca. 120 kg fahrfertig


  • Yamaha MT-07

    Klasse A / A2 - 689 cm³, 35 kW (A2 - beschränkt) / 55 kW (A - unbeschränkt), ABS, tiefergelegt, ca. 182 kg fahrfertig


  • Meine Yamaha MT-09

    847 cm³, ca. 85 kW, ABS, ca. 193 kg fahrfertig


Ich schule auf BMW X1, Diesel, 110 kW, 6-Gang

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